Möllers, Martin H. W.2016-03-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252015978-3-86676-419-4https://orlis.difu.de/handle/difu/235972Die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA veranlassten Politik, Regierung und die Sicherheitsbehörden, die Sicherheitsarchitektur auf Kosten der Freiheit zu verändern. Einer der "Höhepunkte" des Versuchs einer veränderten Sicherheitsarchitektur war die Empfehlung der Werthebach-Kommission Ende 2010 zu einer Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt, die auf heftigen Widerstand stieß. Ereignisse im Zusammenhang mit der "politischen Theologie" von Islamisten, wie z.B. die Entdeckung von Kofferbomben in zwei Regionalexpresszügen in Dortmund und Koblenz 2006, ließen ebenso Politik und Sicherheitsbehörden sowie die Wissenschaft gemeinsam nach Antworten auf den internationalen Terrorismus suchen, wie das Parteiverbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD, das 2003 erfolglos endete und derzeit wieder in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Frage ist, wie viel Freiheit den Feinden der Freiheit zu belassen ist. Die Kindesentführung und Ermordung eines elfjährigen Bankierssohn entfachte eine heftige Kontroverse um die Abschaffung der absoluten Unantastbarkeit der Menschenwürde und um ein staatliches "Recht auf Folter". Selbst die Veröffentlichung der PISA-Studie kurz nach 9/11 noch im Jahre 2001 führte bei den Sicherheitsbehörden zu Diskussionen über die Lesekompetenz als Schlüsselqualifikation für den Polizeiberuf. Sie waren nur ein Anlass von vielen, die Evaluation und Neuorganisation der Sicherheitsbehörden zu fordern. Das Bundesverfassungsgericht versuchte gleichzeitig in verschiedenen Entscheidungen, unter Wahrung der Grundrechte den Sicherheitsbehörden Entscheidungshilfen etwa zum Versammlungsverbot an die Hand zu geben.Öffentliche Sicherheit und Gesellschaft. Debatten im Kontext historischer Ergeinisse seit 9/11. 3., erw. Aufl.MonographieDW29700PolizeiSicherheitGesellschaftGrundrechtGeschichteBerufsausbildungKompetenzInnere SicherheitTerrorismusRechtsextremismusVersammlungsverbot