Reiß-Schmidt, Stephan1985-08-052020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/514486Ziel und Umfang einer grundlegenden Neugestaltung des Planungsrechts können sinnvoll nur von den künftig anstehenden Problemen der Stadtentwicklung und damit von den (veränderten) Aufgaben öffentlicher Planung her bestimmt werden. Das ist gewiss eine Binsenweisheit - die dennoch nach der im letzten Jahr bisweilen abgelaufenen "Geisterdiskussion" um das Baugesetzbuch nicht oft genug wiederholt werden kann. -y-RechtStadtplanung/StädtebauBundesbaugesetzBaurechtUmweltplanungStadtökologiePlanungspraxisStadterneuerungNutzungsmischungFlächenbedarfBaugesetzbuchVerschlechterungFreiraumsicherungUmweltvorsorge und Ökologie im Städtebau.Zeitschriftenaufsatz097542