Salgo, Ludwig1996-06-212020-04-272022-11-292020-04-272022-11-291995https://orlis.difu.de/handle/difu/264321Kinder haben in Deutschland vor Gericht keine eigenständige Interessenvertretung - anders als in Ländern wie den USA, Großbritannien, Australien und Frankreich. Dort wurde in den vergangenen Jahren eine eigenständige Vertretung in familiengerichtlichen und allgemeinen Zivilverfahren eingeführt. Auch in Deutschland werden Modelle der Nachbarländer für das deutsche Rechtssystem erörtert. Die Beiträge dieser Tagungsdokumentation behandeln sämtliche Aspekte vergleichender Rechtssysteme. Am Ende der interdisziplinären und internationalen Diskussion stand die Forderung nach einem "Anwalt des Kindes", um einen sachgerechten Umgang der Justiz mit Minderjährigen zu erreichen.Vom Umgang der Justiz mit Minderjährigen. Auf dem Weg zum Anwalt des Kindes.MonographieDR1072GesetzgebungKindZivilrecht