1986-01-172020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/519649Der in der Zustimmung eines Grundstückseigentümers zu einem benachbarten Bauvorhaben liegende Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehransprüche bindet auch die nachfolgenden Eigentümer, wenn - was regelmäßig der Fall ist - das Abwehrrecht aus solchen Normen des öffentlichen Baurechts abgeleitet ist, deren nachbarschützende Wirkung sich auf das Grundstück bezieht. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 3 I BGB BauO NW und 34 BBauG. (-y-)GrundstückNachbarrechtBauvorhabenRechtsprechungBeschlussEigentumsübertragungEigentumsbindungVerzichtAbwehranspruchRechtsnachfolgeOVG-UrteilBauordnungsrechtBauordnungsrecht - Verzicht auf nachbarliche Abwehransprüche. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 15.6.1984 - Az. 7 B 1233/84.Zeitschriftenaufsatz102779