1995-09-202020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519950170-0413https://orlis.difu.de/handle/difu/88244Bei der Integration eines Landschaftsplans in einen Bebauungsplan, der freies Gelände des Naturhaushalts in Anspruch nimmt, stellt es einen Abwägungsfehler bei der Erfassung des Abwägungsmaterials dar, wenn sich der naturschutzfachliche Untersuchungsraum auf das Plangebiet beschränkt und die Wechselwirkung zu Anschlußflächen nicht einbezieht.VwG § 47 BauGB § 1 Abs.6, 214 Abs.3 Nr.2 HENatG § 4. Hess. VGH, Beschl. vom 22.Juli 1994 - 3 N 882/94.ZeitschriftenaufsatzI95030438LandschaftsplanBebauungsplanIntegrationAbwägungMangelNaturhaushaltBestandsaufnahmeFehlerLückePlangebietUntersuchungsgebietEingriffWechselwirkung