1984-10-102020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261984https://orlis.difu.de/handle/difu/507993Aus den amtlichen Leitsaetzen: Der Abschnitt des Regionalplans ueber die Bestimmung von Kleinzentren ist als Rechtsvorschrift im Range unter dem Landesgesetz einzustufen und unterliegt damit einer moeglichen Normenkontrolle. Wurde eine Gemeinde wegen der Ausweisung anderer Gemeinden nicht als Kleinzentrum beruecksichtigt, so kann das ein wesentlicher Nachteil sein. Der Regionale Planungsverband hat sich an die Auswahlgrundsaetze des Landesentwicklungsprogramms zu halten. Die Ausweisung von Gemeinden, die nicht die Mindestvoraussetzungen erfuellen, ist rechtsfehlerhaft. Der entsprechende Teilabschnitt des Regionalplans wird dadurch nicht unwirksam. -y-RaumordnungRegionalplanungKleinzentrumRegionalplanLandesentwicklungsprogrammAusweisungNormenkontrolleBayVGH, Normenkontroll-Urteil vom 14.12.1983, Nr. 4 N 81 A.436; rechtskräftig.Zeitschriftenaufsatz090653