1981-01-062020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251980https://orlis.difu.de/handle/difu/467880Der Bescheid für die Ablehnung einer Bauvoranfrage ist innerhalb von 3 Monaten zu liefern. Fordert die Baugenehmigungsbehörde innerhalb der 3-Monatsfrist nach § 88 Abs. 1 Satz 2 LBO 1967 den Bevollmächtigten des Antragsstellers gemäß§ 79 Abs. 2 Satz 1 LVwG auf, seine Vollmacht nachzuweisen, so führt dieses Verlangen zur Unterbrechung der Frist. Die Frist beginnt erst wieder mit Eingang der Vollmacht zu laufen. gaRechtLandesbauordnungBauvoranfrageVorbescheidAblehnungVollmachtnachweisFristunterbrechungDreimonatsfristLandesbauordnungRechtsprechungDreimonatsfrist einer Bauvoranfrage, §§ 88 LBO 1967, 79 Abs.2 Satz 1 LVwG.Zeitschriftenaufsatz048695