Sturzenhecker, BenediktKarolczak, MartinBraband, Janne2011-09-202020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920111612-1864https://orlis.difu.de/handle/difu/260737Der Hamburger Senat hat im Jahr 2008 das Handlungskonzept "Handeln gegen Jugendgewalt" eingeführt. Die "Gemeinsamen Fallkonferenzen" (GF) sind als eine "priorisierte Maßnahme" innerhalb des Handlungskonzeptes eingerichtet worden. Hintergrund war die Annahme, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei der Bekämpfung von (intensiver) Jugendgewalt verbessert werden müsse. Von 2009 bis 2010 wurden acht Maßnahmen gegen Jugendgewalt aus dem Handlungskonzept durch eine Arbeitsgruppe der Universität Hamburg evaluiert. Im Beitrag werden die Ergebnisse der Teilevaluation zu den "Gemeinsamen Fallkonferenzen" zusammengefasst. Der Text beruht auf der Darstellung des Gesamtberichts der Evaluation. Die Ergebnisse der Evaluation können als Beitrag zur Analyse der innovativen Versuche einer interorganisationellen Fallbearbeitung (massiver) Jugendgewalt verstanden werden.Ergebnisse der Evaluation der "Gemeinsamen Fallkonferenzen" im Rahmen des Hamburger Handlungskonzepts "Handeln gegen Jugendgewalt".ZeitschriftenaufsatzDMR0501428SozialarbeitJugendhilfeJugendkriminalitätJugendlicherKooperationBehördePolizeiSchuleJugendgewaltHandlungskonzeptFallbearbeitungZusammenarbeitProzessqualitätErgebnisqualitätEvaluation