Viehrig, Fabian2014-07-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520140939-625Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/214152Seit 1. Dezember 2013 gilt nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für Blei der neue niedrigere Grenzwert von 0,01 Milligramm pro Liter. Es ist davon auszugehen, dass der Wert bei vorhandenen Bleileitungen in der Regel nicht eingehalten werden kann. Daher müssen diese Leitungen gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre nicht vollständig ausgewechselt haben, müssen die betroffenen Verbraucher unabhängig von der Bleikonzentration im Trinkwasser informieren und den Mieter dazu auffordern, Wasser, welches länger in der Leitung stand (Nacht, Abwesenheit), vor Gebrauch ablaufen zu lassen.Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen. TrinkwV.ZeitschriftenaufsatzDH20592VersorgungTrinkwasserWohnungswirtschaftWohnungsbestandHaustechnikWasserleitungWasserqualitätSchadstoffBleiGrenzwertPrüfverfahrenSanierungsmaßnahmeRohrverlegungRohrmaterialÖffentlichkeitsarbeitMieterInformationVerbraucherverhaltenTrinkwasserverordnung