Speckmann, ChristophPfeiffer, Heike1995-11-132020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251995https://orlis.difu.de/handle/difu/101975Nach dem Inkrafttreten des Verwaltungsreformgesetzes in Berlin liegt der Erlaß von Erhaltungsverordnungen (ErhVO) nach § 172 BauGB in der Kompetenz der Bezirke. Da dieses Instrument des "Besonderen Städtebaurechts" in den Berliner Bezirken auf größer werdendes Interesse stößt, andererseits Unsicherheit über die Effektivität und Effizienz insbesondere einer Erhaltungsverordnung mit Milieuschutz vorherrscht, wurde die nunmehr über dreijährige Erfahrung in der Anwendungspraxis einer ErhVO im Bezirk Tiergarten Anlaß, Bilanz zu ziehen. Diese Bilanz zeigt, daß Erhaltungsverordnungen mit Milieuschutz ein geeignetes Instrument sind, um dem Aufwertungsdruck, der insbesondere in den Berliner Altbauquartieren im innerstädtischen Bereich zu verzeichnen ist, zu begegnen und so unerwünschte städtebauliche Folgen zu mindern. Diese Broschüre soll einen Handlungsrahmen sowohl für den Erlaß als auch für die Anwendung einer ErhVO abstecken, um eine Vereinheitlichung der Verfahrenspraxis in Berlin zu ermöglichen. ej/difuMilieuschutzsatzung. Leitfaden für die Anwendungspraxis.Graue LiteraturS95350017AnwendungGenehmigungsverfahrenVerfahrensablaufStädtebauBaurechtStadterneuerungMilieuschutzErhaltungsverordnungFallbeispielWirksamkeit