Stich, Rudolf2003-07-072020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520033-8794-912-4https://orlis.difu.de/handle/difu/187687Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Planzeichenverordnung (PlanzV) stellen wichtige Ergänzungen im Bereich des im Baugesetzbuch geregelten Planungsrechts dar: Die BauNVO stellt gewissermaßen die Bausteine für die inhaltliche Ausgestaltung der Bauleitpläne zur Verfügung soweit sie die Regelung der Zulässigkeit von baulichen und sonstigen baurechtlich erheblichen Anlagen zum Gegenstand haben. In der PlanzV finden sich für die gesamte Bauleitplanung Vorschriften über die Ausarbeitung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne einschließlich der dazu gehörigen Unterlagen, sowie über die Darstellung des Planinhalts insbesondere über die dabei zu verwendenden Planzeichen.Baunutzungsverordnung und die Planzeichenverordnung. Ein Leitfaden für die Bauleitplanung und Zulassung von Bauvorhaben auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung.MonographieDW11641BaurechtArt der baulichen NutzungBauleitplanungBaunutzungsverordnungPlanzeichenverordnungLeitfadenRechtsprechung