Bremer, Eckhard2000-03-152020-01-032022-11-262020-01-032022-11-2619983-7890-5528-Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/53805Die aufgrund des Einigungsvertrages zuständige Treuhandanstalt, versuchte auch ausserhalb der ehemaligen DDR vorhandenes Parteivermögen in Form von Gesellschaften in das Treuhandverfahren einzubeziehen. Gegen die auslandsbezogene Tätigkeit wurden u.a. völkerrechtliche Argumente erhoben. So hatte die Anordnung der Treuhänderischen Verwaltung die deutsche Jurisdiktionskompetenz überschritten. Vor diesem Hintergrund führt der Autor die völkerrechtliche Jurisdiktionslehre auf allgemeine Grundprinzipien zurück, die für die Beurteilung präzedenzloser Fallkonstellationen massgeblich sein können. kirs/difuTreuhandverwaltung und Jurisdiktionsbefugnis. Völkerrechtliche Grenzen staatlicher Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung bei der treuhänderischen Verwaltung von Auslandsvermögen der Parteien der ehemaligen DDR.MonographieDG1004GesetzgebungVerfassungsrechtRechtsprechungWirtschaftspolitikWirtschaftsrechtFinanzenVermögenAuslandParteiInternationales RechtTreuhandanstaltDeutsche EinheitFinanzvermögenParteiengesetzEinigungsvertrag