Münder, JohannesTammen, Britta2003-09-052020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920033-931418-42-1https://orlis.difu.de/handle/difu/280696Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegebenen und im Frühjahr 2003 fertiggestellten Untersuchungen stellen eine Bestandsaufnahme und kritische Analyse der in den ersten Jahren seit in Kraft treten der §§ 78 a-g SGB VIII am 01.01.1999 in der Praxis ausgehandelten und abgeschlossenen Vereinbarungen dar. Sie untersuchen diese hinsichtlich der vom Gesetzgeber eröffneten Möglichkeiten und Spielräume und ziehen eine Zwischenbilanz über die Umsetzung dieser gesetzlichen Neuregelung. Die Weiterentwicklung der Finanzierungsformen und -instrumente ist eine in allen Sozialleistungsbereichen zu beobachtende Tendenz. Und dies nicht allein unter dem Aspekt der Kostenreduzierung, sondern weil allenthalben der Zusammenhang zwischen den inhaltlichen Zielen der Leistung, der intendierten und der nachweisbaren Wirkung und den Finanzierungsmechanismen in den Blick genommen wird. Die Art der Finanzierung beeinflusst maßgeblich die Funktionalität und die Wirksamkeit der Hilfesysteme. Die vorliegenden Untersuchungen erfüllen einen doppelten Zweck: Sie geben Aufschluss über den aktuellen Stand und den Weiterentwicklungsbedarf dieses vom Gesetzgeber vorgegebenen Instrumentariums und sie geben gleichzeitig den Vereinbarungspartnern Anregungen und Hinweise an die Hand zur Ausgestaltung zukünftig auszuhandelnder Vereinbarungen. difuDie Vereinbarungen nach §§ 78 a ff. SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe). Bestandsaufnahme und Analyse der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen sowie der Rahmenverträge. Studie zum Umsetzungsstand der gesetzlichen Neuregelung der §§ 78 a ff. SGB VIII im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Graue LiteraturDR9504SozialwesenJugendhilfeFinanzierungVertragsgestaltungBestandsaufnahmeUntersuchungUmsetzungQualitätsentwicklungsvereinbarungLeistungsvereinbarungEntgeltRahmenvertragStudie