Jaeger, Wolfgang2018-02-162020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520181439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/248379Der hier besprochene Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 15.2. 2017 ist eine der ersten veröffentlichten Entscheidungen zur neuen Vorschrift § 107 I Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 17.2.2016 (VergRModG) in das GWB eingefügt worden ist. Zumindest der Gesetzgeber sieht § 107 I Nr. 4 GWB als eine für Rettungsdienstleistungen (unter einer weiteren Voraussetzung) geltende Ausnahme von der Anwendbarkeit des Vergaberechts an. Wohl keine der Vorschriften des seit dem 18.4.2016 geltenden neuen deutschen Vergaberechts ist in ihrer Auslegung und in ihrer Wirksamkeit so umstritten wie § 107 I Nr. 4 GWB.Bereichsausnahme für die Vergabe von Rettungsdienstleistungen?ZeitschriftenaufsatzDM18011515VerwaltungsrechtVergabeDienstleistungDaseinsvorsorgeKonzessionAusschreibungRechtsprechungVergaberechtAusnahmeGesetzesänderungRettungsdienstNotfallrettungKrankentransport