Fuchs, Rainer1991-09-052020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261988https://orlis.difu.de/handle/difu/565019Nach einer kurzen Phase, in der die US-Besatzungsmacht den Plan der Abschaffung der Industrie- und Handelskammern in Bayern (IuHK) zugunsten einer pragmatischen Kooperation (Sachzwänge des Wiederaufbaus) fallenließ, konnten sie sich verhältnismäßig schnell - zumindest als Rumpforganisation - reorganisieren. Dabei nahmen die IuHK vorübergehend quasistaatliche Funktionen ein, da sie stellenweise Aufgaben einer Regierungsbürokratie kompensierten, ohne jedoch zu beanspruchen, echte staatliche Verantwortung zu übernehmen. Es erwiesen sich große Teile der durch die Etablierung der NS-Gauwirtschaftskammern ausgelöschten bayerischen IuHK als intakt. Der Autor sieht im Versuch des Anknüpfens der IuHK an die Rechtsformen der 20er Jahre auch eine Form politischer Verdrängungsarbeit: die Kammern verstanden ihre Tätigkeit unter der NS-Herrschaft als unpolitisch und unternahmen keinen Versuch, ihre Verstrickung mit dem Regime kritisch aufzuarbeiten. Das dieser Haltung verwandte Ziel der Kammern, die Zwangszugehörigkeit der Bezirksfirmen zu retten, scheiterte, trotz hartnäckigem bürokratischen Widerstand der Kammern, am klaren Verbot der US-Besatzungsbehörde: die bayerischen Kammern wurden als private Vereine konstruiert. wev/difuWirtschaftsorganisationenWirtschaftsverwaltungSelbstverwaltungWirtschaftsrechtBesatzungspolitikDemokratisierungRekonstruktionWirtschaftsentwicklungWirtschaftspolitikVerbandInstitutionengeschichteRechtsgeschichteLandesgeschichteWissenschaft/GrundlagenGeschichteDie Bayerischen Industrie- und Handelskammern im Wiederaufbau 1945 bis 1948. Zwischen amerikanischem Demokratisierungswillen und eigener Selbstverwaltungstradition.Monographie152997