Große Siemer, Stephan1995-03-142020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251993https://orlis.difu.de/handle/difu/100181Kommunale Wirtschaftsförderung kann die regionalpolitischen Ziele der EG fördern oder mit ihnen in Konflikt stehen. Die Kommunen sind nicht verpflichtet, ihre Wirtschaftsförderung an den Zielvorgaben der EG-Regionalpolitik auszurichten. Im Zentrum der Untersuchung steht das europäische Beihilfenaufsichtsrecht nach Art. 92 ff. EWG-Vertrag. Dabei ergibt sich: Unterschiedliche Gewerbesteuerhebesätze zwischen den Kommunen sind beihilferechtlich nicht zu beanstanden. Die indirekte kommunale Wirtschaftsförderung (z. B. Infrastrukturausbau) stellt keine Subvention dar undunterliegt nicht dem Beihilfeverbot des Art. 92 Abs. 1 EWG- Vertrag. Dagegen kann die direkte kommunale Wirtschaftsförderung dieser Vorschrift unterliegen; hier ist auch bei kleineren Beihilfen differenziert zu untersuchen, ob ein Bezug zum Adressaten als Unternehmer vorliegt und ob der Vorteil nicht zu Marktbedingungen eingeräumt wurde. Abschließend werden Rechtsschutzfragen behandelt, u. a. das Klagerecht der Kommune gegen ein Beihilfeverbot gem. Art. 173 Abs. 2 EWG-Vertrag. kmr/difuDie kommunale Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik der Europäischen Gemeinschaften. Eine Untersuchung der Stellung der Kommunen in der Regionalpolitik der Europäischen Gemeinschaften und der Grenzen der kommunalen Wirtschaftsförderung.MonographieS95010043RegionalpolitikEuroparechtRegionalentwicklungStrukturpolitikInfrastrukturpolitikSubventionWettbewerbRechtsschutzKommunalpolitikWirtschaftspolitikWirtschaftsförderungEuropapolitikFondsBeihilfenaufsichtsrecht