Marco, Daniel1987-12-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261986https://orlis.difu.de/handle/difu/537582In früheren Jahrhunderten beauftragte der Bauherr, der auf eigenem Grundstück mit eigenem Geld für den eigenen Gebrauch baute, einen Baumeister, der oft Maurer- oder Zimmermeister war und seine Kollegen gegenüber den Bauherrn vertrat. Der Bauherr stellte die Baustoffe bereit. Bei der zweiten Möglichkeit, etwa seit dem 19. Jh., baut der Grundbesitzer, der von der Bank Darlehen erhält, Mietwohngebäude und beauftragt einen Architekten, der anhand der Ausschreibungsergebnisse die Bauunternehmen auswählt und die Durchführung überwacht. Bei der dritten Möglichkeit, vorwiegend seit 1945, baut eine natürliche oder juristische Person, die über ausreichende Geldmittel verfügt, für einen zukünftigen Erwerber auf einem noch zu kaufenden Grundstück Wohnungen, auch Sozialwohnungen. Grundstückserwerb und Baudurchführung besorgt ein Bevollmächtigter. Die Beziehungen zwischen dem Bauherrn und den für Planung und Baudurchführung Verantwortlichen sowie deren Tätigkeitsbereich werden behandelt. (ro)WohnungsbauBauherrJuristische PersonArchitektBauunternehmerArbeitsgemeinschaftEigenkapitalFremdfinanzierungBaudurchführungGeschichtsentwicklungBaumeisterTätigkeitsbereichGrundstückseigentümerTrois configurations principales de la production de batiments d'habitation. (Drei hauptsächliche Möglichkeiten beim Bau von Wohngebäuden.)Zeitschriftenaufsatz125018