Wehling, Hans-Georg1981-01-122020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261979https://orlis.difu.de/handle/difu/471866Bei der Unterscheidung der vier Grundtypen kommunaler Verfassung in Deutschland, wird die Gemeindeverfassung Baden-Württembergs im allgemeinen der süddeutschen Ratsverfassung zugeordnet. Der Autor weist allerdings auf die hier vorliegende starke Stellung der Bürgermeister hin, so daß er mit Fabritius lieber von einer Ratsverfassung mit Bürgermeistersuprmatie sprechen will. Die außergewöhnliche Machtstellung des Bürgermeisters liegt darin begründet, daß er in seiner Person drei Funktionen vereinigt er ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats, aller seiner Ausschüsse, Verwaltungschef und Vertreter der Gemeinde nach außen. Zugleich rangiert aber der Bürger in der Gemeindeordnung Baden-Württembergs der Anordnung nach vor Gemeinderat und Bürgermeister. Er hat damit mehr Macht als anderswo. goj/difuGemeindeGemeindeordnungRatsverfassungKommunalpolitikKommunale VertretungskörperschaftKommunalpolitik in Baden-Württemberg.Aufsatz aus Sammelwerk053028