Francke, Robert2001-09-122020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520003-7890-6931-0https://orlis.difu.de/handle/difu/33471Gegenstand der Untersuchung sind die Regelungen über die Koordinierung der gesundheitlichen Versorgung und über die Kommunale Gesundheitskonferenz, welche das Land Nordrhein Westfalen nach einem Modellversuch in das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NW) 1997 übernommen hat. Zunächst werden in einem darstellenden Teil die Gliederung des Versorgungssystems, die Rechtsbindung der unterschiedlichen an der Versorgung Beteiligten sowie die Regelungen des Bundes über die Zusammenarbeit im Sozialrecht entwickelt. Erläutert werden auch Umfang und Grenzen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder für sozialrechtliche Regelungen der Zusammenarbeit. Daran schließt sich die Analyse der Regelungen des ÖGDG NW über die Koordinierungsaufgabe des kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienstes, über die Kommunale Gesundheitskonferenz sowie die Rechtsverordnungsermächtigungen des Landes an. Zum Abschluss der Abhandlung werden die kommunalrechtlichen Fragen untersucht. gb/difuKommunale Gesundheitskonferenzen und ortsnahe Koordinierung. Verfassungs-, sozial- und kommunalrechtliche Fragen, dargestellt am Beispiel des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.MonographieD0102097GesundheitswesenGesundheitspolitikSozialrechtKoordinationKooperationGesundheitsförderung