Wolff, Heinrich Amadeus2017-10-202020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/248385Die Wertbestimmung landwirtschaftlicher Grundstücke bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist in § 169 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass, wenn es in einem Gebiet bei Beginn der Entwicklungsplanung an jeglicher im Grundstückswert zum Ausdruck kommenden Bauerwartung fehlt, als Bemessungsgrundlage für die Entschädigung der Bauerwartungslandpreis aus einem anderen vergleichbaren Gebiet der Gemeinde heranzuziehen ist.Die Wertbestimmung landwirtschaftlicher Grundstücke bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. § 169 Abs. 4 BauGB.ZeitschriftenaufsatzDM18011521BaurechtBodenrechtLandwirtschaftliche FlächeGrundstückswertWertermittlungBauerwartungslandBaulandpreisStädtebauliche EntwicklungsmaßnahmeBaugesetzbuch (BauGB)WertabschöpfungVergleichswert