2001-08-272020-01-032022-11-262020-01-032022-11-261997https://orlis.difu.de/handle/difu/459491989 hat der Stadtrat im Beschluss "Wohnen in München" entschieden, dass sich künftig die Planungsbegünstigten anteilig am sozialen Wohnungsbau beteiligen müssen. Danach sollten sie 40% des neugeschaffenen Baurechts für sozialen Wohnungsbau nutzen oder Belegungsbindungen für von der Stadt unterzubringende Personen bis zur Höhe von 20% des neuen Baurechts eingehen. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem am 01.05.1993 in Kraft getretenen Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz den Gemeinden ausdrücklich ermöglicht, Lasten städtebaulicher Planungen von den Planungsbegünstigten tragen zu lassen. Der Stadtrat der Stadt München hat mit Beschluss vom 23.03.1994 "Sozialgerecht Bodennutzung" die Rahmenbedingungen für eine Umsetzung der neuen gesetzlichen Instrumente in München festgelegt und mit Beschluss vom 26.07.1995 fortgeschrieben. Es werden die einschlägigen Passagen des fortgeschriebenen Beschlusses widergegeben. difuVerfahrensgrundsätze zur sozialgerechten Bodennutzung.Graue LiteraturDC1801BodennutzungBebauungBebauungsplanBaulandSozialgruppeSozialer WohnungsbauPlanungsinstrumentPlanungsgrundsatzBauherrPlanungsbegünstigterSozialgerechte BodennutzungKostenbeteiligungVerpflichtungVerfahrensgrundsatz