Shirvani, Foroud2020-06-022020-06-022022-11-262020-06-022022-11-262019978-3-95721-572-7https://orlis.difu.de/handle/difu/576313Welche rechtlichen Möglichkeiten – und Grenzen – gibt es, bezahlbares Wohnen zu fördern? Und über welche gesetzlichen Nachjustierungen könnte man nachdenken? Die Analyse beleuchtet verschiedene Vorschläge im Kontext des grundrechtlichen Eigentumsschutzes: (a) Durch das Vorkaufsrecht können Kommunen die Schaffung bezahlbaren Wohnraums fördern. Eine allgemeine Vermehrung des kommunalen Grundeigentums mit Hilfe des Vorkaufsrechts wäre jedoch unzulässig. Der Gesetzgeber kann das Vorkaufsrecht ausweiten, indem er die Frist zur Ausübung dieses Rechts verlängert. (b) Der Gesetzgeber kann die Gemeinden ermächtigen, ein Kontingent an sozialem Wohnraum einzufordern. Das Grundeigentum darf jedoch nicht seine Privatnützigkeit dadurch verlieren, dass etwa Vorhaben des Eigentümers für den eigenen Bedarf betroffen wären. (c) Eine Gemeinde kann einen Eigentümer verpflichten, sein Grundstück baulich zu nutzen (Baugebot). Verhält der Eigentümer sich nicht kooperativ, ist die Durchsetzung des Baugebots allerdings problematisch.(d) Die Enteignung von Grundstücken zur Förderung von Wohnraum ist prinzipiell zulässig. Die erforderliche Entschädigung zum Marktwert kann jedoch zu einer Belastung des Gemeindeshaushalts führen. (e) Grund und Boden können durch Gesetz gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführt werden (Sozialisierung). Ein Sozialisierungsgesetz muss dem Gleichheitssatz genügen und darf nicht bestimmte Eigentümer willkürlich benachteiligen.Was tun gegen die Wohnungsnot? Rechtliche Instrumente und ihre Vereinbarkeit mit dem Eigentumsgrundrecht.Graue LiteraturWohnungspolitikWohnungsnotRechtsinstrumentariumRechtslageEigentumsrechtGrundrechtEnteignungsrechtBodenrechtGemeindliches VorkaufsrechtGesetzgebungHandlungsempfehlungBezahlbarer Wohnraum