2004-04-012020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520040723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/150176Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in seinem Urteil vom 6. Dezember 2001 ausgeführt, dass § 105 Abs. 1 S. 1 Wassergesetz eine von dem dort vorgesehenen Flächenmaßstab abweichende Berücksichtigung weiterer Faktoren, wie Nutzungsart der betroffenen Grundstücke, nicht zulässt. Die Erhebung von Gewässerunterhaltungsbeiträgen nach einem Flächenmaßstab verstößt nicht gegen das Äquivalenzprinzip. difuBeitrag für Gewässerunterhaltung. Bemessung.ZeitschriftenaufsatzDI0416013NaturWasserWasserrechtBeitragBemessungsgrundlageMaßstabFlächennutzungEinzugsbereichRechtsprechungGewässerunterhaltungGrundstücksflächeÄquivalenzprinzipNiederschlagswasser