2002-05-302020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/46669Wendet sich ein Dritter unter Berufung auf sein Eigenrumsrecht gegen die Anordnung einer Sicherheitsleistung, die nach § 7 a Satz 2 Asylbewerberleistungsgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 5.8.1997 - BGBl. S. 2022 - geändert durch Gesetz vom 25.8.1998 - BGBl. S. 2505 - ohne vorherige Vollstreckungsandrohung im Wege des unmittelbaren Zwangs erfolgt ist, so ist für eine auf Herausgabe der Sicherheit gerichtete Klage der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 2.5.2001 - 4 S 667/01 - (bisher nicht veröffentlicht). difuVerwaltungsrechtsweg bei Klage gegen Verwaltungsvollstreckung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.ZeitschriftenaufsatzDC2521VerwaltungsrechtAusländerSicherheitsleistungEigentumsrechtHerausgabeanspruchAsylbewerberAsylrecht