Hausdoerfer, G.1981-01-092020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261979https://orlis.difu.de/handle/difu/470213Die Erschließung von Hanglagen durch Anliegerstraßen oder befahrbare Wohnwege auf der Grundlage der bestehenden DDR-Richtlinien führt zu unbefriedigenden Ergebnissen. Aus Erfahrungen im Bezirk Suhl wird vorgeschlagen, zur Gebäudeerschließung nur befahrbare Wohnwege von 4,5 m Breite und Parkverbot vorzusehen. sfStadtplanung/StädtebauVerkehrBebauungsplanungWohngebietHanglageErschließungFlächenbedarfAnliegerstraßeWohnwegParkenQuerschnittsgestaltungVerkehrserschließung von Neubauwohngebieten in Hanglagen.Zeitschriftenaufsatz051245