1981-03-132020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261979https://orlis.difu.de/handle/difu/472241Im Plangebiet werden die empfohlenen Abstände zwischen den neu auszuweisenden Wohngebieten und Gewerbebetrieben deutlich unterschritten (Abstandsliste in der Anlage zum Rd.Erl. des Min. für AGS NW vom 25. 7. 1974).Zusätzlich können Verkehrsgeräusche zumindest die Randgebiete des Wohnviertels beeinträchtigen.Hierzu war durch das schalltechnische Gutachten zu klären, wie sich die tatsächliche Lärmbelastung angeben läßt und durch welche Maßnahmen Richtwertüberschreitungen ausgeglichen werden können.Die ermittelten Werte für den Gebietslärm werden mit Richtwertüberschreitungen bis zu knapp 10 dB(A)als für Stadtstraßen üblich eingeschätzt, weswegen keine aktiven Schallschutzmaßnahmen für erforderlich gehalten werden.Stattdessen werden Maßnahmen für den passiven Lärmschutz empfohlen (Schallschutzfenster, Bindungen für die Grundrißgestaltung). ri/difuLärmSchallschutzGewerbeAbstandsflächeImmissionsschutzGebietslärmBebauungsplanBauwesenVerkehrUmweltschutzSchalltechnische Gutachten zur Überprüfung der im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 86 der Stadt Rheine - Kennwort "Am Stadtwalde" durch Verkehrswege und Gewerbebetriebe hervorgerufenen Schallimmissionen.Graue Literatur053411