Berger, Alexander2003-01-312020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520023-89012-984-6https://orlis.difu.de/handle/difu/186753Zu den typischen Vorgängen für mittelständische Unternehmen gehört es, dass der bisherige Betriebsinhaber seine aktive unternehmerische Tätigkeit beendet und den Betrieb an einen Nachfolger aus der Familie oder an einen Dritten überträgt. Für den bisherigen Unternehmer stellt sich dann die Frage seiner Alterssicherung. Der zukünftige Übernehmer des Betriebs hingegen trägt die Verantwortung, den übertragenen Betrieb im Sinne seines Vorgängers zu erhalten und sich eine tragfähige Existenz zu schaffen. Der Umsetzung dieser Ausgangssituation dient die Gestaltung der "Betriebsübergabe gegen Rente". Steuerlich stellen sich dabei eine Reihe von Fragen. Eingebettet in das steuerrechtliche Gefüge der wiederkehrenden Leistungen und Bezüge, also in die Thematik der Renten und dauernden Lasten, besteht das Kernproblem darin, dass der Wert des übergebenen Betriebes bestimmbar ist, hingegen die zu zahlende Rente durch die Ungewissheit der weiteren Entwicklung auf Seiten des Rentenberechtigten in ihrem Wert ungewiss ist. Diese Problematik wird zusätzlich überlagert durch die Betriebsübergabe innerhalb des so genannten Generationennachfolgeverbundes, bei der die Gesichtspunkte der vorweggenommenen Erbfolge und der Sicherung des Unterhalts der Eltern hinzutreten. Ausgehend von der (historischen) Entwicklung werden drei in ihrer Sozialstruktur sehr verwandte Systeme (Deutschland, Österreich und die Schweiz) analysiert, ob sie dem aleatorischen Charakter der Rente und den hieraus resultierenden steuerrechtlichen Problemen gerecht werden. Die Arbeit untersucht, ob es dem Gesetzgeber bzw. der Rechtsprechung der einzelnen Länder gelingt, sachgerechte Lösungen zu schaffen und damit Gestaltungsmöglichkeiten für mittelständische Betriebe zu bieten. difuBetriebsübergabe gegen Rente in Deutschland, Österreich und der Schweiz.MonographieDW10699RechtsvergleichungUnternehmenMittelbetriebSteuerEinkommensteuerBewertungBetriebsübergabeRente