1983-10-182020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261983https://orlis.difu.de/handle/difu/499946Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum kann in erster Linie auf § 564 b IV BGB und hilfsweise auf § 564 II Nr. I BGB gestützt werden. Entscheidender Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzung in § 564 b IV BGB, dass sich in dem Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen befinden, ist in der Regel derjenige der Begründung des Mietverhältnisses und nicht der des Ausspruchs der Kündigung. -z-BaurechtRechtWohnungMietrechtWohnraumKündigungMietvertragRechtsprechungRechtsentscheidOLG-UrteilBGB § 564 b. Entscheidender Zeitpunkt für das Vorliegen von "nicht mehr als zwei Wohnungen". OLG Hamburg, Rechtsentscheid v. 7.4.1982 - Az. U 167/81.Zeitschriftenaufsatz082372