2007-01-232020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520060723-8274https://orlis.difu.de/handle/difu/139038Das kommunale Kanalnetz endet je nach Eigentumslage an der Grundstücksgrenze, an der Kellermauer des angeschlossenen Gebäudes oder am Zulaufstutzen des Hauptkanals. Dort beginnt der private Teil des Netzes. Bei dem rund 1,3 Millionen Kilometer langen privaten Abwasserkanalnetz sind etwa 20 Prozent als schadhaft und sanierungsbedürftig einzustufen. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Dichtheit zu überprüfen und gegebenenfalls den Anschluss sanieren zu lassen, denn unterlassene Sanierung schädigt die Umwelt und überlastet die Kanalisation mit Fremdwasser. Da auch das öffentliche Abwasserkanalnetz sanierungsbedürftig ist, wird in dem Beitrag dafür plädiert, öffentliche und private Sanierungen besser zu koordinieren. Denn die gleichzeitige Durchführung der Sanierungsarbeiten in einer Straße oder einem Stadtviertel ermöglicht erhebliche Kosteneinsparungen für Kommunen und Grundstückseigentümer. In einem weiteren Schritt sollte die Transparenz der Verwendung von Gebühren durch die Kommunen erhöht werden. Außerdem sollten steuerliche Anreize für private Nutzer geschaffen werden, ihr eigenes Netz zu sanieren. difuHand in Hand. Kanalbau.ZeitschriftenaufsatzDH11584EntsorgungAbwasserKanalisationHausanschlussSanierungsmaßnahmeEigentümerKommunalverwaltungKoordinationKosteneinsparungGebührTransparenzAnreizsystem