Baldringer, Sebastian2005-05-032020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520051439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/129254Der Beitrag geht der Frage der Rechtswirksamkeit insolvenzbedingter Lösungsklauseln vom Bauvertrag nach. Für den Insolvenzverwalter, die Masse und die übrigen Gläubiger als "Drittbetroffene" sind entsprechende Klauseln, wie sie etwa auch die Sonderkündigungsnorm nach § 8 Nr.2 I VOB/B bereithält, in besonderem Maße problematisch - laufen sie doch unter Umständen dem durch § 119 InsO besonders geschützten, Drittinteressen sichernden Wahlrecht des Insolvenzverwalters gem. § 103 InsO zuwider. Unter dem Strich hält der Verfasser vertragliche Lösungsklauseln denn auch tendenziell eher für unzulässig. difuVertragliche Lösungsklauseln im Spannungsfeld zwischen Insolvenz- und Baurecht.ZeitschriftenaufsatzDC4922BebauungBauvertragBauvertragsrechtBaurechtBauträgervertragVertragsgestaltungVertragsinhaltVertragspartnerInsolvenzVertragsklauselLösungsklauselInsolvenzordnungInsolvenzrechtRechtsgrundlage