Peters, Frank2009-12-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520091439-6351https://orlis.difu.de/handle/difu/168875Der Unternehmer, der nach Zeitaufwand abrechnen soll, darf nur den erforderlichen vergütet erhalten. In der Frage, wer die Beweislast für die Erforderlichkeit trägt, bleibt § 670 BGB in der Diskussion seltsam unausgewertet. Beim Einheitspreisvertrag können unausgewogene Preise einzelner Positionen zu seltsamen Folgen bei Mehrmengen führen, die mit dem Gebot wirtschaftlichen Arbeitens nicht mehr vereinbar sind.Das Gebot wirtschaftlichen Arbeitens beim Stundenlohnvertrag und beim Einheitspreisvertrag.ZeitschriftenaufsatzDM09111632BaurechtBauauftragAuftragWerkvertragVertragsrechtEinheitspreisWirtschaftlichkeitRechtsprechungAufwand