Sommer, Bärbel1988-04-072020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261987https://orlis.difu.de/handle/difu/541422Einer der Schwerpunkte der TA Luft-Novelle 1983 galt dem wirksamen Schutz von Lebens- und Futtermitteln vor Kontaminationen durch Luftschadstoffe.Hierzu wurden in Nr. 2.5.2. der TA Luft Immssionswerte zum Schutz vor erheblichen Nachteilen und Belästigungen (Pflanzenschutzwerte) festgelegt.Im Unterschied zu den Immssionswerten zum Schutz vor Gesundheitsgefahren nach Nr. 2.5.1. der TA Luft (Gesundheitswerte), deren Überschreitung nicht zulässig ist, unterliegen die "Pflanzenschutzwerte" im Einzelfall einer Abwägung.Die Durchführung der Prüfung von erheblichen Nachteilen und Belästigungen ist in Nr. 2.2.1.2 der TA Luft festgelegt.Das entscheidende Kriterium für die Prüfung ist die Annahme einer signifikanten Anhebung der Schadstoffbelastung im Beurteilungsgebiet, d. h. dem maßgeblichen Einwirkungsbereich, durch die zu genehmigende Anlage.Ziel der Arbeit war es, durch Erfassen und Auswerten von in der Literatur veröffentlichte Versuchsergebnisse, Daten für die Aufstellung von Dosis-Wirkungsbeziehungen für Cadmium, Blei, Thallium und Fluor in Luft, Boden und Pflanzen zusammenzustellen. difuLuftverunreinigungTA-LuftNaturVegetationNahrungspflanzeFutterpflanzePflanzenschutzCadmiumBleiThalliumFluorMethodeBewertungUmweltpflegeLuftEntscheidungshilfen für die Prüfung in Sonderfällen nach TA Luft -Nr. 2.2.1.3-.Teil III Beurteilung einer Belastung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen mit Cadmium, Blei, Thallium und Fluor. Umweltforschungsplan des BMUm, Umweltchemikalien.Monographie128884