Lingner, Karl1980-02-012020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261970https://orlis.difu.de/handle/difu/444560Mit einem Rückblick auf den ersten preußischen Ministerialerlaß 1911 zur Regelung der öffentlichen Jugendpflege, beginnt der Autor die Darlegung von Hintergründen und Gründen für eine zeitgemässe Wahrnehmung jugendpflegerischer Maßnahmen und der dazu nötigen Kooperation zwischen freien und behördlichen Trägern. Er erläutert die Problematik der Subsidiarität, das Verhältnis der öffentlichen Jugendpflege zum Staat und praktische Möglichkeiten für das Zusammenwirken. Die Verwertung neuer Erkenntnisse in Soziologie, Sozialpsychologie, Pädagogik und neue Methoden der Sozialarbeit hält er für unumgänglich.AlterSozialfürsorgeFreizeitBehördeÖffentliche EinrichtungBundSoziologieSozialpsychologieErziehungswissenschaftTrägerschaftDas Zusammenwirken von freier und öffentlicher Jugendpflege.Zeitschriftenaufsatz020318