Berst, Sascha1997-10-302020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/103983Das französische Verwaltungsrecht ist von einer Auffassung des Gewaltenteilungsprinzips geprägt, die sich markant von der im deutschen Recht herrschenden unterscheidet. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit folgt dort dem Modell der Administrativjustiz. Danach üben die Verwaltungsgerichte keine umfassende Kontrolle der Verwaltung aus - mit der Möglichkeit, die Verwaltung zu einem bestimmten Tun zu verpflichten -, sondern beschränken sich darauf, als rechtswidrig erkannte Akte hoheitlichen Handelns zu kassieren (Annullation). Damit üben sie selbst Exekutivgewalt aus. Der Verfasser untersucht das Verhältnis von Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Frankreich seit der Revolution und kontrastiert es dem deutschen Modell. Hier ist durch die Möglichkeit einer Verpflichtungs-, Feststellungs- und allgemeinen Leistungsklage der Individualrechtsschutz stärker ausgeprägt. Das deutsche System der Klagearten, weist offenkundig auf die historische Erfahrung einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Einzelnen vor willkürlichen hoheitlichen Akten zurück. gar/difuDer Grundsatz der Gewaltenteilung im französischen Verwaltungsprozeßrecht. Eine Untersuchung über Grundlagen und Grenzen des französischen Verwaltungsprozesses.MonographieS97110009RechtsprechungRechtsvergleichungRechtsgeschichteVerwaltungsrechtKlageVerwaltungsgerichtVerwaltungsprozessProzessrechtGewaltentrennungGesetzeskontrolleRegierungskontrolleVerwaltungsaktAnnullierungVerwaltungsvertragStaatshaftung