1981-08-202020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251981https://orlis.difu.de/handle/difu/478914Die Vorschrift über die erleichterte Zulassung eines Ersatzbaus im Außenbereich gilt auch für einen Schwarzbau. Eine erleichterte Zulassung kommt nicht in Betracht, wenn das Gebäude infolge von Abnutzung und Alterung reparaturbedürftig ist. Eine Erweiterung eines bestehenden Gebäudes im Außenbereich ist nicht erleichtert zulässig, wenn mit der Erweiterung eine zusätzliche Wohnung geschaffen wird. Die Entscheidung des OVG Lüneburg beruht auf den §§ 35 Abs. 4, 4 a, 5 BBauG. -y-BaurechtBebauungsplanungBundesbaugesetzAußenbereichAußenbereichsgrundstückWohngebäudeErsatzbauSchwarzbauRechtsprechungBauplanungsrecht - Ersatzbau im Außenbereich. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.11.1979 - IA 143/78.Zeitschriftenaufsatz060307