Schiffer, Tassilo2016-05-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520151613-0235https://orlis.difu.de/handle/difu/209329Stören bestehende Telekommunikationslinien (TK-Linien) Vorhaben des Wegeunterhaltspflichtigen, geht das Telekommunikationsgesetz (TKG) - ebenso wie schon das Telegraphen-Wegegesetz von 1899 - im Grundsatz davon aus, dass die TK-Linien weichen müssen. Zunehmend verlagern Kommunen Aufgaben der Daseinsvorsorge auf privatrechtlich verfasste Unternehmen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit Vorhaben entsprechender Unternehmen noch als solche des Wegeunterhaltspflichtigen gelten, die die zwischenzeitlich in § 75 II 1 TKG geregelten Rechtsfolgen auslösen.Folgen der Privatisierung öffentlicher Aufgaben für die Kollisionsregeln des TKG. zugleich eine Anmerkung zu BVerwG, Urt. v. 29.4.2005 - 6 C 32.14.ZeitschriftenaufsatzD1603370InformationTelekommunikationPrivatisierungGerichtsentscheidung