Stüer, Bernhard2014-08-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520140012-1363https://orlis.difu.de/handle/difu/222400Die Teilnehmer des Arbeitskreises VIll auf dem 5. Deutschen Baugerichtstag waren sich einig: Das Städtebaurecht und das Immissionsschutzrecht sollten harmonisiert werden. Dabei muss vor allem der Bauleitplanung eine größere Gestaltungsmöglichkeit zukommen, nicht nur bei der planerischen Bewältigung vorhandener Gemengelagen, sondern auch bei Neuplanungen - vor allem, wenn sie aus Gründen einer Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung stattfinden. Beraten wurde die Frage: "Verlangt das Leitbild der kompakten europäischen Stadt mit Nutzungsmischung von Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe angesichts der zunehmenden Schrumpfungs- und Konzentrationsprozesse eine Änderung des Baurechts im BauGB und der BauNVO oder des Immissionsschutzrechts?"Städtebaurecht und Immissionsschutzrecht. Zugleich Bericht über den Arbeitskreis VIll des 5. Deutschen Baugerichtstags in Hamm.ZeitschriftenaufsatzDM14081141BaurechtStädtebaurechtPlanungsrechtImmissionsschutzrechtBauleitplanung