Zuck, Rüdiger2001-03-122020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520010340-3602https://orlis.difu.de/handle/difu/45678Am 1.5.1998 trat das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz in Unternehmen (KonTraG) in Kraft. Das Gesetz hat die normativen Voraussetzungen dafür geschaffen, die Entscheidungsgremien eines Unternehmens besser kontrollieren zu können. Es enthält die Verpflichtung für das Unternehmen, ein Risikomanagementsystem zu entwickeln. Zwar gilt das KonTraG unmittelbar nur für Aktiengesellschaften, aber auch Krankenhäuser, in welcher Rechtsform auch immer, sollten das Instrument "Risikomanagementsystem" nutzen. difuRisikomanagement in Krankenhäusern und Schutz durch Dokumentation.ZeitschriftenaufsatzDC1530KrankenhausManagementDokumentationSicherungErhebungsbogenPatientendatenManagementsystemRisikomanagementQualitätssicherung