Wiesner, Reinhard2010-06-082020-04-272022-11-292020-04-272022-11-292005https://orlis.difu.de/handle/difu/271570Zu untersuchen waren folgende Fragen: 1. Wie ist die Versorgungssäule Psychotherapie im SGB VIII rechtlich begründet? 2. Welche Abgrenzungskriterien ergeben sich nach dem SGB V? 3. Welche Folgen für das Verwaltungsverfahren ergeben sich aus dem Nachrangigkeitsgrundsatz des SGB VIII? Muss etwa bei Störungen mit Krankheitswert erst bei den Krankenkassen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden?Psychotherapie im Kinder- und Jugendhilferecht.Graue LiteraturDR17579SozialarbeitJugendhilfeSozialrechtSozialversicherungKostenGutachtenSeelische BehinderungPsychische KrankheitPsychotherapieKinder- und JugendhilfegesetzLeistungsrechtKostenübernahmeKostenerstattung