Schumacher, Hanna2009-12-112020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520090943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/168967Ein Eckpfeiler der Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist der sogenannte Vorrang der erneuerbaren Energien, also die in § 5 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 EEG niedergelegten Rechte auf vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien an das Netz, sowie vorrangige Abnahme, Übertragung und Verteilung des Strom aus diesen Anlagen. In Fällen von Netzengpässen kann dieses Recht auf vorrangige Abnahme des Stroms mit der Verpflichtung des Netzbetreibers zur Wahrung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems kollidieren. Vor diesem Hintergrund enthält das EEG Regelungen zum sogenannten Einspeisemanagement. Daneben regeln aber §§ 13 und 14 des Energiewirtschaftsgesetzes (En WG) die Systemverantwortung der Netzbetreiber, die ebenfalls den Vorrang der erneuerbaren Energien betreffen können.Durchbrechung des Vorrangs für erneuerbare Energien? Das Einspeisemanagement im Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Verhältnis zu den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts.ZeitschriftenaufsatzDM09112702EnergieEnergiewirtschaftEnergiewirtschaftsrechtGesetzgebungErneuerbare EnergieErneuerbare-Energien-GesetzEnergiewirtschaftsgesetzEnergieeinspeisungStromeinspeisungStromnetzNetzeinspeisung