Erichsen, Hans-Uwe1980-02-032020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261971https://orlis.difu.de/handle/difu/460106Zu den zentralen Instituten des Verwaltungsrechts gehört die Lehre vom fehlerhaften belastenden Verwaltungsakt und seiner Aufhebung im verwaltungsgerichtlichen Prozeß. In dieser Regelung dieses Fragenbereiches konkretisiert sich das Verständnis des Verhältnisses zwischen hoheitlich handelnder Eingriffsverwaltung und dem einzelnen Bürger. Die Lehre von der Fehlerhaftigkeit eines belastenden Verwaltungsaktes ist das Ergebnis dogmatischer Einsichten der Jahrhundertwende. Aufgabe der vorliegenden dogmengeschichtlichen Untersuchung ist die Darstellung der Entstehungsgeschichte dieses Regelungskomplexes und seiner Entwicklung seit den Anfängen des modernen Staates. Die Problematik fehlerhaften Staatshandelns führt zunächst zu der Frage nach der Bindung der Staatsgewalt durch das Recht. Die Folgen fehlerhaften belastenden Staatshandelns werden bezeichnet in den Antworten auf die Frage nach der Gehorsamspflicht gegenüber nicht dem Recht entsprechenden Maßnahmen staatlicher Gewalt, was zu den Problemen des Widerstandsrechts und der Staatshaftung führt. In Ausmaß und Umfang des Rechtsschutzes gegen Maßnahmen staatlicher Verwaltung zeigt sich schließlich die staatlich anerkannte Relevanz ihrer Fehlerhaftigkeit. Untersucht werden dabei insbesondere Regelungen, die die gerichtliche Überprüfbarkeit und Aufhebbarkeit von fehlerhaften belastenden Staatsakten betreffen, d. h. die Vorgänger der PPAR. 40 Abs. 2, 113, 114 VwGO.Fehlerhafter VerwaltungsaktRechtsbindungRechtsschutzVerwaltungsrechtVerfassungsrechtRechtsgeschichteRechtVerwaltungGeschichteVerfassungs- und verwaltungsgeschichtliche Grundlagen der Lehre vom fehlerhaften belastenden Verwaltungsakt und seiner Aufhebung im Prozeß - ein dogmengeschichtlicher Beitrag zu Rechtsbindung, Rechtswidrigkeit und Rechtsschutz im Bereich staatlicher Eingriffsverwaltung.Monographie037692