Möckel, Stefan2017-05-032020-01-052022-11-252020-01-052022-11-2520170943-383Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/241417Die Bundesregierung plant eine Novellierung des BNatSchG, wobei nach dem Kabinettsentwurf keine große Reform beabsichtigt ist. Eine solche ist aber in Anbetracht der anhaltenden negativen Trends bei vielen Arten und Biotopen insbesondere in der "Normal"-Landschaft sowie den anspruchsvollen internationalen, europäischen und nationalen Biodiversitätszielen nach Ansicht des Verfassers nötig, damit mit rechtsstaatlichen Mitteln die Ursachen effektiv angegangen werden. Gefährdungsursache Nr. 1 ist in Deutschland die Landwirtschaft. Der Aufsatz zeigt unter B. auf, welche Schritte diesbezüglich - auch in Anbetracht der BVerwG-Entscheidung zu § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG - im BNatSchG erforderlich wären. Einen zweiten Schwerpunkt setzt der Aufsatz in C. bei den Vorschriften zum Natura 2000-Netzwerk, deren Regelungen bzw. ihre Auslegung durch die Rechtsprechung in etlichen Punkten nur schwer mit den europäischen Vorgaben zu vereinbaren sind.Novellierungsbedarf beim BNatSchG aus ökologischer und europarechtlicher Sicht.ZeitschriftenaufsatzDM17042137UmweltschutzrechtNaturschutzrechtUmweltschutzNaturschutzLandschaftsschutzEuroparechtBundesnaturschutzgesetzNovellierungNatura-2000-Gebiet