1986-07-312020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/524200Der Mietvertrag, den die Bundesrepublik Deutschland mit dem Vermieter von Wohnungseigentum abschließt, um der ihr nach dem Natotruppenstatut und dem Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut obliegenden Verpflichtung zur Deckung des Wohnraumbedarfs der US-Streitkräfte nachzukommen, ist kein Wohnraummietvertrag. Das Urteil des BGH stützt sich auf folgende §§: 556 a und 556 b BGB. (-y-)MietrechtMietvertragWohnraumkündigungWohnungseigentumRechtsentscheidBGH-UrteilWohnungBGB §§ 556a, 564b. Mietvertrag zur Weitervermietung an US-Streitkräfte kein Wohnraummietvertrag. BGH, Urteil v. 13.2.1985 - Az. VIII ZR 36/84, Bamberg.Zeitschriftenaufsatz107561