Haller, BerndHildebrand, AndréMiehle, Hannes2006-07-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252006https://orlis.difu.de/handle/difu/137816Qualitätssicherung sollte heute einen selbstverständlichen Bestandteil jedes Betriebsprozesses von Kläranlagen darstellen. Diesen Aspekt hat auch die Eigenkontrollverordnung des Landes Baden-Württemberg aufgegriffen. Danach sind die Betreiber aufgerufen, Probenahmen und Analysen unter Beachtung der analytischen Qualitätssicherung durchzuführen. Dies stellt in erster Linie sicher, dass die Qualität der im Kläranlagenbetrieb gewonnenen Ergebnisse gesteigert und so die Grundlage für eine effiziente Steuerung und Regelung wesentlicher Kläranlagenteile geschaffen wird. In dem Beitrag werden die Voraussetzungen und Vorgehensweisen für die Anerkennung der qualitätsgesicherten Eigenkontrolle durch die Wasserbehörde beschrieben und in einem Fallbeispiel verdeutlicht. Die interne Qualitätssicherung der Betreiber wird durch die externe Qualitätssicherung, bestehend aus Laborbegutachtungen, überprüft, womit die Aussagekraft der Eigenüberwachung dokumentiert werden soll. Die Beauftragung des Gutachters ist über den Landesverband Baden-Württemberg der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), der als zentrale Begutachtungsstelle tätig ist, zu veranlassen. Inzwischen haben 31 Betreiber aus Baden-Württemberg mit 51 kommunalen Kläranlagen und einer Ausbaugröße von insgesamt 2,9 Millionen EW die externe Qualitätssicherung über die Laborbegehung erfolgreich absolviert. difuQualitätsgesicherte Eigenkontrolle zur Unterstützung der amtlichen Überwachung kommunaler Kläranlagen.ZeitschriftenaufsatzDH10359EntsorgungAbwasserAbwasserreinigungKläranlageBetriebsablaufÜberwachungGütesicherungEigenkontrolleQualitätssicherungKontrollinstanzZertifizierungFallbeispiel