Knebel, Jürgen1997-07-312020-01-032022-11-252020-01-032022-11-251996https://orlis.difu.de/handle/difu/48484Nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Maastrichter Vertrag richtet sich der Blick in der europäischen Umweltpolitik auf das Jahr 1996. dann entscheidet sich im Rahmen der Regierungskonferenz zur Überprüfung des Vertrages von Maastricht ob die im Umweltkapitel des EU-Vertrages enthaltenen Bestimmungen auf Druck einiger Mitgliedsländer zugunsten rein ökonomischer Interessen verwässert werden. Die Chancen für mehr gesamteuropäischen Umweltschutz könnten vertan werden. Es stellt sich dann die Frage nach strengeren nationalen Maßnahmen und damit nach dem Vorrang des EG-Rechtes. Die Tendenz des europäischen Gerichtshofes, nationale Alleingänge trotz Art. 130 t EWGV zu erschweren, läßt hoffen, daß das EU-Umweltschutzniveau nicht gesenkt wird. Die bisherige Bilanz ergibt immerhin, daß durch die Europäische Union das nationale Umweltrecht in vielen Bereichen innovativ fortentwickelt wurde. So beispielsweise bei der UVP, der Umweltinformation und beim Umweltaudit, die ohne die EG national nicht ohne weiteres denkbar gewesen wären. eh/difuDie Europäische Union als Motor umweltrechtlicher Innovationen.Graue LiteraturDF1083UmweltschutzUmweltpolitikUmweltschutzrechtGewässerschutzImmissionsschutzUmweltverträglichkeitsprüfungNaturschutzEU-PolitikEG-RechtUmweltinformationÖko-AuditAbfallvermeidung