Horschig, Jola2007-05-312020-01-042022-11-262020-01-042022-11-262007https://orlis.difu.de/handle/difu/161709Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet die Geschäftsführungen dazu, ein Risikomanagement-System einzuführen. Ziel ist, mögliche Gefahren des Unternehmens in einem umfassenden Prozess zu erfassen, zu bewerten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies betrifft nicht nur strategische, wirtschaftliche und EDV-technische Aspekte, sondern auch die Gebäude und die bauliche Sicherheit bei möglichen Bränden und Explosionen. difuRisiken erkennen und minimieren. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich.ZeitschriftenaufsatzDM07042416BebauungGebäudeBrandBrandschutzIndustriebauBaurechtBaustoffPorenbetonGebäudesicherheitRisikomanagementGewerbebau