Steinwachs, Dorothea2015-12-152020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252015https://orlis.difu.de/handle/difu/215997Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) ist fortentwickelt und an die wachsenden Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende angepasst worden. Am 11. März hat der Landtag Baden-Württemberg die Novelle beschlossen und zum 1. Juli 2015 ist sie in Kraft getreten. Was hat sich geändert? Was gilt insbesondere für kommunale Nichtwohngebäude?Das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) 2015.ZeitschriftenaufsatzDH22439VersorgungWärmeWohngebäudeÖffentliche EinrichtungVerwaltungsgebäudeWärmeerzeugungAlternativenergieEnergietechnologieGesetzgebungEnergiewendeErneuerbare EnergieErneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)Novellierung