Dimpker, Hinrich1983-03-292020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261981https://orlis.difu.de/handle/difu/495229Nach der Machtergreifung am 30. Januar 1933 standen die Nationalsozialisten vor dem Problem, ihre beamtenrechtlichen Vorstellungen und Versprechungen zu verwirklichen. Die eingeleiteten Sofortmaßnahmen entbehrten entweder jeglicher Rechtsgrundlage oder fußten auf Vorschriften, die den gewünschten Erfolg unmöglich zu tragen vermochten. Die brutalen Aktionen der SA im Raamen dieser Sofortmaßnahmen schufen tiefes Mißtrauen der Beamten gegen die neuen Machthaber. Die Methoden der SA schufen die Gefahr, daß die Partei einen zu großen Einfluß auf die Verwaltung gewinnen konnte. Darüber hinaus stand zu befürchten, das entstandene Durcheinander werde die Verwaltung auf lange Zeit lähmen. Man benötigte daher eine Regelung, die die bisherigen Maßnahmen rechtfertigte und weitergehende Vorstellungen ermöglichte. Das sog. Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 bot die Gelegenheit dazu. Am 7.Pargr. April 1933 wurde das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums von der Reichsregierung verabschiedet. Ausführlich werden Vorgeschichte und Durchführung des Gesetzes in Lübeck dargestellt. ks/difuBerufsbeamtentumNationalsozialismusPersonalpolitikKommunalpolitikParteiKommunalbediensteterGesetzgebungStadtgeschichteRechtsgeschichteDie "Wiederherstellung des Berufsbeamtentums". Nationalsozialistische Personalpolitik in Lübeck.Monographie077610