2004-09-062020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520041437-417Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/151437Laut Urteil des BVerwG vom 9.6.2004 dürfen Naturschutzverbände bei Straßenbauvorhaben von Gemeinden die von den Planungsbehörden vorgesehenen naturschutzrechlichen Ersatzmaßnahmen kontrollieren. Die Gemeinden können gegebenenfalls verpflichtet werden, die Ersatzmaßnahmen nachzubessern. Dies kommt beispielsweise in Betracht, wenn die für ein Planungsvorhaben vorgesehenen Ersatzflächen nicht die Qualität der ursprünglichen Flächen haben. difuNaturschutzverbände dürfen Straßenbau-Ersatzmaßnahmen kontrollieren.ZeitschriftenaufsatzDI0443021UmweltschutzNaturschutzBauprojektStraßenbauEingriffsregelungErsatzmaßnahmeNaturschutzverband