Kaufhold, Birgit2014-12-102020-04-272022-11-292020-04-272022-11-2920131435-4705https://orlis.difu.de/handle/difu/260692Die Variationsbreite kindlicher Reaktionen im Kontext von Kindesanhörungen ist sehr groß, das Erleben abhängig von Entwicklungsstand, Alter sowie einer Vielzahl individueller und situationsbedingter Faktoren ist. Erwartungshaltung der Gesetz- und Rechtsprechung an die Kindesanhörung ist es, persönliche Beziehungen sichtbar zu machen und Neigungen, Bindungen oder den Willen des Kindes erkennbar zu machen, wenn es für die Entscheidung von Bedeutung ist. Der Kindeswille hat zweierlei Funktionen. "Zum einen kann ihm entnommen werden, zu welcher Person das Kind die stärksten Bindungen hat. Zum anderen dient er der Selbstbestimmung des Kindes. je älter das Kind ist, desto mehr tritt die zweite Funktion in den Vordergrund" (vgl. FamR 2011, 796-802).Teil 2: Psychologisches und pädagogisches kindgerechtes Vorgehen bei der Anhörung.ZeitschriftenaufsatzDMR0501383SozialarbeitJugendhilfeKindFamilieSozialbeziehungAnhörungUmgangsrechtFamilienrechtFamiliengerichtScheidungTrennungElternKonfliktlösungKindeswohlBindungKIndeswille